Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500kg. Das bedeutet, auch eine Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger ist möglich, wenn 3.500 kg nicht überschritten werden. Der Autoführerschein ist vorgesehen für das Führen von Fahrzeugen mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, abgesehen vom Fahrersitz. Die Klasse B schließt die Klassen AM und L mit ein. Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren. Eine Ausnahme gibt es beim begleiteten Fahren.
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Beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren, könnt ihr bereits mit 16,5 Jahren mit der Fahrschule beginnen. Die Anwesenheit einer Begleitperson gibt euch auch nach der Ausbildung zusätzlich Sicherheit und mehr Gelassenheit in schwierigen Verkehrssituationen. Im besten Fall endet eure Probezeit bereits mit 19 Jahren.
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